Betreuungsstellen - Inlandsmaßnahmen

Quo Vadis Jugendhilfe Ost Betreuungsstellen Inlandsmaßnahmen
Quo Vadis Jugendhilfe Ost Betreuungsstellen Auslandsmaßnahmen
Quo Vadis Jugendhilfe Ost Betreuungsstellen Sonderprojekte

Betreungsstelle Nobitz – Alteburger Land

Zielgruppe
Die Betreuungsstelle bietet 2 Kindern und Jugendlichen ab 6 Jahren mit großem Bewegungsdrang und Abenteuerlust eine familiäre Unterbringung bei „Oma“ und Opa“ in einem Bauernhof auf dem Lande. Eine langfristige Betreuung bis zur Volljährigkeit und bei Bedarf darüber hinaus ist möglich.

Qualifikation Betreuungsstelle
Eine staatlich anerkannte Erzieherin (Jahrgang 1964) und Mutter zweier Söhne (31 und 34 Jahre) sowie der Ehemann (Jahrgang 1964) als Diplom-Sozialpädagoge haben bereits seit 2006 Erfahrung durch die Betreuung von Pflegekindern und Bereitschaftspflege. Die Tätigkeit des Ehemannes über viele Jahre im Bereich der ambulanten sozialpädagogischen Familienhilfe (im Angestelltenverhältnis sowie in Selbständigkeit) war in verschiedenen Settings durch die Arbeit mit Heranwachsenden und deren Problemen lehrreich.

  • Erfahrung defizitären Verhaltens in allen Altersbereichen
  • breites Wissen um örtliche Helfersysteme
  • Zusammenarbeit mit Schulen und externen Helfersystemen
  • lösungsorientierte Hilfen durch Suche von Alternativen
  • Organisation und Koordination von Hilfen
  • Einbeziehung des sozialen Umfeldes
  • Konstruktion von kindgemäßen Alltagsstrukturen und Lebensräumen
  • Organisation von erlebnispädagogischen Freizeit- und Spielangeboten
  • Sichtung und Eliminierung unerwünschter Verhaltensweisen

Alleinstellungsmerkmale
Die Betreuungsstelle befindet sich in einem kleinen Dorf im Altenburger Land. Ein selbst sanierter Bauernhof mit Hühnern, Katzen, Hunden, Schafen und Ponys sowie einem ca. 7000 m² großem Grundstück mit Baumbestand, Teichen, Schuppen und Scheunen bietet Kindern unendliche Möglichkeiten, Fantasie, Kreativität wie auch motorische Fähigkeiten zu entwickeln und auszuleben. Auf die Nutzung eines Fernsehers wird bewusst verzichtet. Das intensive Landleben auf dem Hof ist geprägt von Nachhaltigkeit, Weltoffenheit, Wertschätzung von Mensch, Tier und Natur sowie sozialem Engagement.
Die Hobbys der Eheleute haben für Kinder einen hohen „Mitmachanreiz“. Es wird handwerklich mit Holz, Lehm, Stein, Farbe gearbeitet, es wird gemeinsam gekocht und gebacken und die Herkunft gesunden Essens nicht außen vor gehalten. Lesen wie vorlesen entführt in andere Welten und Zeiten. Gemeinsame Radtouren, Wanderungen, Besuch von Schwimmbädern oder Freizeitparks, Interaktion mit fremden Kulturen durch einen großen Freundeskreis vieler Nationalitäten.

Ziele

  • Aufbau eines strukturierten Tagesablaufes
  • Entwicklung / Stärkung des Selbstwertgefühls
  • Entwicklung sozialer, emotionaler und kognitiver Kompetenzen
  • Auseinandersetzung mit der eigenen Biografie
  • Integration in soziale Strukturen
  • regelmäßiger Schul- bzw. Ausbildungsbesuch
  • Aneignung geeigneter Bewältigungsstrategien
  • Stärkung von Eigenverantwortung und Verselbständigung

Methoden

  • die Kinder werden in ihrer Persönlichkeit und eigener Biografie respektiert und gefördert
  • es wird Wärme und Geborgenheit gespendet unter Berücksichtigung der individuellen Bereitschaft zur Annahme
  • Tagesstruktur, feste Rituale, Regeln und Grenzsetzung bieten Orientierung
  • positive Verstärkung und Ressourcenorientierung
  • Angebot von Entfaltungsmöglichkeiten
  • Unterstützung und Zuwendung in alltäglichen Lebenssituationen

Infrastruktur
Das Dorf ist ein Ortsteil der ostthüringischen Gemeinde Nobitz im Landkreis Altenburger Land. Die Städte Schmölln und Altenburg sind 5 km bzw. 15 km entfernt. Es besteht von dort Zuganbindung.
Kindereinrichtungen, verschiedene Schulformen, medizinische Zentren, Freizeitangebote, Schwimmbäder, Sport- und Kulturvereine sind innerhalb des Radius vorhanden. Es gibt täglichen Linienbusverkehr. Eine Anschlussstelle an die A4 ist in 8 km Entfernung.

Grundsätzliches
Bestandteil der pädagogischen Arbeit der Betreuungsstelle ist auch der Einbezug von Partizipation und Beschwerdemöglichkeiten und die Berücksichtigung der Maßnahmen bei Kindeswohlgefährdung.

Partizipation

  • Information der Betreuten über ihre Beteiligungs- und Mitbestimmungsmöglichkeiten und Unterstützung bei der aktiven Ausübung
  • Aushändigung einer Broschüre in leichter Sprache zu Partizipation und Kinderrechte an jeden Betreuten
  • Im Sinne der Partizipation/Beteiligung werden die jungen Menschen bzw.deren gesetzliche Vertreter bei Beginn der Betreuung nach ihren Zielvorstellungen und Wünschen befragt.
    Diese fließen in die Hilfeplanbesprechung mit ein. Das Ergebnisprotokoll/Hilfe planfortschreibung werden mit den vereinbarten Zielen allen Beteiligten vom zuständigen Jugendamt möglichst zeitnah zur Verfügung gestellt.
  • Die Betreuer besprechen aktuelle Maßnahmen im Betreuungsalltag mit den Kindern und Jugendlichen unter Einbezug deren Vorstellung, so dass diese sie möglichst verstehen können. Die Prozessverantwortung bleibt dabei bei den Betreuern.
  • Mindestens monatliche Erziehungsberatung in der Betreuungsstelle (mit Koordinator) inklusive Dokumentation
  • Entwicklungsberichte werden je nach Entwicklungsstand mit den jungen Menschen besprochen und zur Kenntnis vorgelegt.

Beschwerdemanagement
Es gibt ein einrichtungsinternes Beschwerdemanagementkonzept, dass partizipativ mit den Kindern / Jugendlichen und Mitarbeitern auf die einzelne Betreuungsstelle angepasst wird.
Die jungen Menschen und Eltern werden aufgeklärt und ihnen wird ermöglicht ihre Beschwerden auf folgenden Wegen zu äußern:

  • Intern: Einzelgespräch, Fachberatungsgespräch, Familiengespräch mit den Fachkräften.
  • Extern: Ansprache des zuständigen Jugendamtsmitarbeiters, Vormund, Polizei oder externe Beratungsstellen.
  • Aushändigung aller notwendigen Informationen (Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Visitenkarte) etc. des zuständigen Koordinators.
  • Alltagsbeschwerden werden zwischen Koordinator, Betreuungsstelle und Jugendlichen umgehend geklärt.
  • Die Betreuungsstelle ist verpflichtet, dem Jugendlichen zu diesem Zweck ungehindert und unbeeinflusst Telefon und Internet zur Verfügung zu stellen.
  • Zusätzlich besteht die Möglichkeit, sich im individuellen Gespräch mit dem Koordinator bei dessen regulären Besuchen zu beschweren (4-Augen-Gespräch).
  • Der Koordinator dokumentiert die Beschwerde und bittet den Betreuer möglichst umgehend um eine Stellungnahme oder Besprechung.
    Das Ergebnis wird dem Jugendlichen anschießend telefonisch/persönlich mitgeteilt.
  • Schriftliche Beschwerden werden umgehend der Leitung mitgeteilt.
  • Das Ergebnis wird der betreuenden Stelle und nach Rücksprache mit dem Jugendamt, den Eltern, dem Vormund und dem Träger umgehend zugesandt.

Maßnahmen bei Kindeswohlgefährdung
Die Betreuungsstellen arbeiten alle gemäß dem trägerweiten Konzept „Kindesschutz“, indem Folgendes aufgeführt ist:

  • Die besondere Gefährdungslage der Kinder und Jugendlichen in stationärer Betreuung
  • Definitionen von Gefährdung
  • Gesetzliche Voraussetzungen und Rahmenbedingungen
  • Allgemeiner Schutzauftrag § 8a SGB VIII
  • Interne Methoden der Gefährdungseinschätzung
  • Handlungsablauf Meldung Kindeswohlgefährdung
  • Aufgaben der trägerinternen Kinderschutzfachkraft
  • Trägerhaltung
  • Evaluation und Qualitätssicherung

In Bezug auf präventive Maßnahmen leistet die Betreuungsstelle:

  • Umsetzung des Transparenzauftrags durch bewusste und gute Kommunikation
  • Sensibilisierung der Betreuten: „Nein sagen“, „Mein Körper gehört mir“, Aufklärung und Vermittlung der Kinderrechte
  • stetige Reflexionsbereitschaft
  • regelmäßige Supervision und transparente Auseinandersetzung mit möglichen Gefährdungen
  • Zusammenarbeit mit Fachkräften und Beratungsstellen, um eine transparente Auseinandersetzung mit möglichen Gefährdungen sicherzustellen, ggfs. dann therapeutische Anbindung
    • Der alters- und entwicklungsgemäße Einbezug von Kindern und Jugendlichen am Hilfeprozess
    • die Kooperation mit Sorgeberechtigten, Herkunftsfamilie und weiteren wichtigen Bezugspersonen sowie mit dem zuständigen Jugendamt
    • kontinuierliches und transparentes Beschwerdemanagement
    • Umsetzung der Richtlinien zur Sicherstellung des Kindeswohls

sind handlungsleitend für die Arbeit mit den uns anvertrauten Kindern und Jugendlichen und werden entsprechend der Leistungsbeschreibung von Quo Vadis in der Betreuungsstelle umgesetzt. Die Leistungsbeschreibung wird auf Anfrage zugesandt.
Ebenfalls können auf Wunsch die trägerübergreifenden Konzepte angefordert werden (Sexualpädagogisches Konzept, Trägerkonzept, Beschwerde-Management, Konzept Elternarbeit, Kids Partizipation, Schutzkonzept).
Die neuen Anforderungen des Kinder- und Jugendschutzgesetzes sind bereits in unserem Schutzkonzept festgehalten, welches auf Wunsch ausgehändigt wird.

Stand März 2022